Reinigt eine Reinigungsfirma den Hausflur eines Mietshauses und lässt dabei auf einer Treppenstufe eine mit rutschigem Reiniger versetzte Wasserpfütze, ist sie beim Unfall eines Mieters schmerzensgeldpflichtig wenn sie es unterlassen hat, mit einem Hinweisschild auf die Reinigung der Treppe hinzuweisen.

Reinigungsfirma ist bei Unfall schmerzensgeldpflichtig
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